Rechtsprechung
ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingte Kündigung - fehlende soziale Rechtfertigung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Dieses schützt den Arbeitnehmer davor, im Arbeitsverhältnis nicht untätig sein zu müssen, sondern tatsächlich beschäftigt zu werden (vgl. BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122, 139).Dabei überwiegen regelmäßig die Interessen des Arbeitnehmers, wenn er mit der erhobenen Kündigungsschutzklage - wie hier in Ziffer 1. des Urteilstenors - obsiegt (vgl. BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - a.a.O.).
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09
Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Für die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess hat das Bundesarbeitsgericht aus § 84 Abs. 2 SGB IX abgeleitet, dass der Arbeitgeber, wenn er kein BEM durchgeführt hat, sich durch seine dem Gesetz widersprechende Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen darf (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - NZA 2010, 639;… 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 30, BAGE 116, 121).Es bedarf vielmehr einer umfassenden, konkreten Darlegung des Arbeitgebers, dass und warum der Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist 43 Ca 8547/13 - 11 und warum auch eine leidensgerechte Anpassung und Veränderung ausgeschlossen ist, oder der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderten Tätigkeit eingesetzt werden kann (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 14, a.a.O.).
- BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts erfolgt die Prüfung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen, die aus Anlass von Krankheiten ausgesprochen werden, in drei Stufen (vgl. BAG 30.09.2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361 mwN):.Die Durchführung eines BEM ist weder unmöglich noch sinnlos, wenn eine betriebliche Interessenvertretung nicht besteht (BAG 30.09.2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 28 ff., BAGE 135, 361).
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.02.2013 - 1 Ta 125/12
Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungsschutzantrag - Streitwert
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Der allgemeine Feststellungsantrag, der nur dazu diente, mögliche weitere Kündigungen im Hinblick auf die Frist des § 4 Satz 1 KSchG rechtzeitig anzugreifen, erhöhte den Streitwert nicht (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 04.02.2013 - 1 Ta 125/12 - ArbR Aktuell 2013, 188; LAG Thüringen 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - Juris). - LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Der allgemeine Feststellungsantrag, der nur dazu diente, mögliche weitere Kündigungen im Hinblick auf die Frist des § 4 Satz 1 KSchG rechtzeitig anzugreifen, erhöhte den Streitwert nicht (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 04.02.2013 - 1 Ta 125/12 - ArbR Aktuell 2013, 188; LAG Thüringen 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - Juris). - BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Der Arbeitgeber hat vielmehr alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechts einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. "frei zu machen" (BAG 12.07.2007 - 2 AZR 2716/06 - Rn. 29, BAGE 123, 234). - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
(a) Entgegen der Ansicht der beklagten Partei ist die von ihr herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2005 (2 AZR 44/05 - NZA 2006, 655) zur besonderen Krankheitsanfälligkeit im vorliegenden Fall nicht übertragbar. - BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Für die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess hat das Bundesarbeitsgericht aus § 84 Abs. 2 SGB IX abgeleitet, dass der Arbeitgeber, wenn er kein BEM durchgeführt hat, sich durch seine dem Gesetz widersprechende Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen darf (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - NZA 2010, 639; 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 30, BAGE 116, 121). - BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
Krankheitskündigung - negative Prognose
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Die Kündigung ist danach sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung 43 Ca 8547/13 - 10 ergibt, dass die betriebliche Beeinträchtigung zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führe - dritte Stufe - (vgl. BAG 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Das Bundesarbeitsgericht führt in seiner Entscheidung vom 07.11.2002 (- 2 AZR 599/01 - Rz. 41, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969) (Krankheit) Folgendes aus: "Da der Arbeitnehmer im Falle der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht den Beweis führen muss, dass die negative 43 Ca 8547/13 - 13 Prognose nicht gerechtfertigt ist .