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   ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13   

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ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13 (https://dejure.org/2014,51975)
ArbG München, Entscheidung vom 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13 (https://dejure.org/2014,51975)
ArbG München, Entscheidung vom 26. März 2014 - 43 Ca 8547/13 (https://dejure.org/2014,51975)
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  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    Dieses schützt den Arbeitnehmer davor, im Arbeitsverhältnis nicht untätig sein zu müssen, sondern tatsächlich beschäftigt zu werden (vgl. BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122, 139).

    Dabei überwiegen regelmäßig die Interessen des Arbeitnehmers, wenn er mit der erhobenen Kündigungsschutzklage - wie hier in Ziffer 1. des Urteilstenors - obsiegt (vgl. BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - a.a.O.).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    Für die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess hat das Bundesarbeitsgericht aus § 84 Abs. 2 SGB IX abgeleitet, dass der Arbeitgeber, wenn er kein BEM durchgeführt hat, sich durch seine dem Gesetz widersprechende Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen darf (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - NZA 2010, 639; 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 30, BAGE 116, 121).

    Es bedarf vielmehr einer umfassenden, konkreten Darlegung des Arbeitgebers, dass und warum der Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist 43 Ca 8547/13 - 11 und warum auch eine leidensgerechte Anpassung und Veränderung ausgeschlossen ist, oder der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderten Tätigkeit eingesetzt werden kann (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 14, a.a.O.).

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts erfolgt die Prüfung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen, die aus Anlass von Krankheiten ausgesprochen werden, in drei Stufen (vgl. BAG 30.09.2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361 mwN):.

    Die Durchführung eines BEM ist weder unmöglich noch sinnlos, wenn eine betriebliche Interessenvertretung nicht besteht (BAG 30.09.2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 28 ff., BAGE 135, 361).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.02.2013 - 1 Ta 125/12

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungsschutzantrag - Streitwert

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    Der allgemeine Feststellungsantrag, der nur dazu diente, mögliche weitere Kündigungen im Hinblick auf die Frist des § 4 Satz 1 KSchG rechtzeitig anzugreifen, erhöhte den Streitwert nicht (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 04.02.2013 - 1 Ta 125/12 - ArbR Aktuell 2013, 188; LAG Thüringen 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - Juris).
  • LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    Der allgemeine Feststellungsantrag, der nur dazu diente, mögliche weitere Kündigungen im Hinblick auf die Frist des § 4 Satz 1 KSchG rechtzeitig anzugreifen, erhöhte den Streitwert nicht (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 04.02.2013 - 1 Ta 125/12 - ArbR Aktuell 2013, 188; LAG Thüringen 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - Juris).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    Der Arbeitgeber hat vielmehr alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechts einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. "frei zu machen" (BAG 12.07.2007 - 2 AZR 2716/06 - Rn. 29, BAGE 123, 234).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    (a) Entgegen der Ansicht der beklagten Partei ist die von ihr herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2005 (2 AZR 44/05 - NZA 2006, 655) zur besonderen Krankheitsanfälligkeit im vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    Für die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess hat das Bundesarbeitsgericht aus § 84 Abs. 2 SGB IX abgeleitet, dass der Arbeitgeber, wenn er kein BEM durchgeführt hat, sich durch seine dem Gesetz widersprechende Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen darf (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - NZA 2010, 639; 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 30, BAGE 116, 121).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    Die Kündigung ist danach sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung 43 Ca 8547/13 - 10 ergibt, dass die betriebliche Beeinträchtigung zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führe - dritte Stufe - (vgl. BAG 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
    Das Bundesarbeitsgericht führt in seiner Entscheidung vom 07.11.2002 (- 2 AZR 599/01 - Rz. 41, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969) (Krankheit) Folgendes aus: "Da der Arbeitnehmer im Falle der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht den Beweis führen muss, dass die negative 43 Ca 8547/13 - 13 Prognose nicht gerechtfertigt ist .
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